Der Weg in die Psychotherapie

Im Folgenden erhalten Sie ausführliche Informationen für den Weg in die Psychotherapie. Sie erfahren, welche Leistungen von privaten und gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und wie der Prozess hierfür aussieht. Wichtig: Lassen Sie sich keinesfalls entmutigen – meistens erscheint einem der Weg aufwendiger, als er es tatsächlich ist.

Hier finden Sie Informationen zu:

Sprechstunden

Bevor Sie auf Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung eine Therapie bei einem Psychotherapeuten beginnen können, nehmen Sie eine bis drei Sprechstunden bei einem Therapeuten wahr. Dies dient dazu abzuklären, ob ein Behandlungsbedarf besteht und welche zusätzlichen oder alternativen Maßnahmen Ihnen helfen können. Sprechstunden können unabhängig davon abgehalten, bei wem Sie sich später in Behandlung begeben. Am Ende der Sprechstunden erhalten Sie von dem Therapeuten ein Formular - das so genannte PTV 11 – Individuelle Patienteninformation zur ambulanten psychotherapeutischen Sprechstunde - auf dem neben der Bestätigung über das erfolgte Gespräch, eine diagnostische Einordnung Ihrer Beschwerden und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen festgehalten ist.

Vorgespräch und probatorische Sitzungen

Im Unterschied zu den bereits erwähnten Sprechstunden dienen die probatorischen Sitzungen dem Kennenlernen des einzelnen Therapeuten, den Sie für Ihre Behandlung ins Auge fassen. Die Vorgespräche eröffnen die Möglichkeit, sich gegenseitig kennen zu lernen, um so festzustellen, ob „die gemeinsame Chemie stimmt“. Denn das ist die wichtigste Voraussetzung für eine gelungene Psychotherapie. Darüber hinaus sollten die Therapieziele möglichst konkret entwickelt und die hierfür geeignete Therapiemethode sowie der notwendige Therapieumfang festgelegt werden.

Dauer der Behandlung und Therapieumfang

Die Gesamtdauer einer Behandlung richtet sich nach der Schwere und dem Verlauf der Erkrankung. Daher ist es nicht möglich, sie genau vorherzusagen. Stellen Sie sich grundsätzlich darauf ein, dass die Behandlungsstunden über einen längeren Zeitraum hinweg Teil Ihres Alltags sein werden.

Manchmal lässt sich bereits in einer Kurzzeittherapie viel erreichen. Diese umfasst 12 Stunden, kann anschließend nochmals um 12 Stunden verlängert werden und ist auf 3 bis 6 Monate ausgerichtet. Bei Bedarf können Kurzzeittherapien in Langzeitbehandlungen umgewandelt werden. Die Behandlungsdauer liegt dann meist bei 18 bis 24 Monaten. Psychoanalytische Langzeitbehandlungen umfassen etwa zwei bis vier Jahre.

Die Dauer einer einzelnen Behandlungssitzung beträgt 50 Minuten. Im Rahmen der tiefenpsychologisch fundierten Therapie findet in der Regel eine Sitzung pro Woche statt. In analytischen Psychotherapien sind es hingegen drei pro Woche. Diese Einteilung gilt für Therapien, die auf Kassenkosten stattfinden.

Antrag für Psychotherapie bei der Krankenkasse

Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese sind jedoch beantragungspflichtig. Liegt eine relevante Symptomatik vor, übernimmt die Kasse im Regelfall die Kosten für die Psychotherapie.

Hierzu unterschreiben Sie als Patient ein Antragsformular. Abhängig vom Umfang der geplanten Psychotherapie formuliert der Therapeut einen Bericht, der in anonymisierter Form einem Gutachter zur Entscheidung über die Kostenübernahme vorgelegt wird. Die Krankenkasse erhält keinerlei Informationen aus besagtem Bericht. Anhand der Empfehlung des Gutachters übernimmt sie die Behandlungskosten.

Bewilligung der Psychotherapie durch die Krankenkasse

Nach erfolgreicher Bewilligung durch die Krankenkasse erhalten Sie ein Schreiben in dem Sie über das gestattete Stundenkontingent informiert werden. Der Bewilligungsumfang beträgt für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 60 und für die Psychoanalyse rund 160 Stunden. Bei Bedarf können die Therapien verlängert werden (40 bzw. 140 Stunden).

Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen

Private Krankenkassen haben sehr unterschiedliche Vertragsbedingungen für psychotherapeutische Behandlungen. Sollten Sie privatversichert sein, klären Sie am besten rechtzeitig vor Behandlungsbeginn die jeweiligen Bedingungen sowie die notwendigen Formalitäten Ihrer Versicherung. Bringen Sie gegebenenfalls entsprechende Vordrucke zum Erstgespräch mit.

Abschluss der Psychotherapie

Über das Ende der Therapie entscheiden Patient und Therapeut normalerweise gemeinsam. Wichtig ist, dass sie sich hierfür ausreichend Zeit nehmen. Sind die zu beginn festgelegten Therapieziele erreicht, denen die letzten Stunden der gemeinsamen Betrachtung des zurückgelegten Entwicklungsprozesses sowie dem Ausblick auf den weiteren Weg, den der Patient nun gehen will. Kommt es aus anderen Gründen zur Beendigung der Therapie, sollten zumindest noch ein bis zwei Therapiesitzungen dafür genutzt werden, den bisherigen Therapieverlauf zu beleuchten sowie die Gründe für den Therapieabbruch gemeinsam zu verstehen.

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